Feuerlöschwesen in früherer Zeit

Aus jenen Tagen gibt es das "Niederkiesdorfer Gemeinbuch". Darin sind die Gemeinderechnungen enthalten. Hier finden wir aus dem Jahre 1792 einen Eintrag über eine Untersuchung der Feuerspritze, ob "selbige gangbar". Für Bemühung und Schmiere wurden 4 Groschen und 2 Pfennige ausgegeben.

In dem genannten Buche findet sich mit Eintrag vom 17. Juli 1796 folgende Ausgabe vermerkt:

Eintragung im Niederkiesdorfer Gemeinbuch von 1796

Eintragung im Niederkiesdorfer Gemeinbuch von 1796

Das heißt: "Bei Probierung der Feuerspritze den Leuten, so über die Spritze gesetzt sind, bezahlt 8 (Groschen) vor Einschmieren zu Oel bezahlt 2 (Groschen)". Damals brannte es offenbar einmal in Altbernsdorf. Die Personen, welche mit der Kiesdorfer Spritze dorthin gefahren waren, erhielten ein "Douceur" von 5 Groschen. Ein Douceur war ein Trinkgeld. Danach wurden wieder 9 Pfennige für "Schmiere und Baumöl" ausgegeben. Mit diesen Darlegungen ist das Vorhandensein einer Spritze im Niederdorf belegt. Über eine Anschaffung sowie technische Beschaffenheit ist nichts bekannt. Vermutlich musste mit Eimern ein Vorratsbehälter der Spritze mit Wasser gefüllt werden, das dann auf den Brandherd oder das zu schützende Gebäude gepumpt wurde.
Hölzerne Eimer vom Spritzenzubehör

Hölzerne Eimer vom Spritzenzubehör

Erst viel später ist von einer "Zubringerspritze" die Rede. Diese konnte selbsttätig Wasser aus einem Teich oder der Gaule aufnehmen. In Abständen wurde die Spritze "probiert". So geschah es im Juni 1793. Es wurde denen, die dabei geholfen haben, 6 Groschen und 6 Pfennige gegeben. Ein Jahr später wurde den Leuten dann auch extra das Trinken bezahlt. Der "vorbeugende Brandschutz" war damals auch nicht unbekannt. Regelmäßig gab die Gemeinde Geld für die Feuerstättenschau aus. Diese wurde von den "Gerichtspersonen" ausgeführt. Sie erhielten dafür 12 Groschen. 1798 wird erstmals im Niederdorf ein Schornsteinfeger erwähnt. 1800, als "Feuermaurerkehrer" bezeichnet, erhielt er von der Gemeinde für das Kehren der Schulhausesse einmal 6, und ein anderes mal 9 Pfennige. Ging damals ein Feuer auf, so war das am Tage im Niederdorf leicht zu überblicken. In der Nacht mag der "Polizeiwächter" aufgepasst haben. Ein solcher ist 1810 erwähnt. Er bekam für einen Taler und 13 Groschen einen neuen Rock. Auch wurden 6 Groschen für "das Horn" ausgegeben. Sicherlich war das eine Reparatur. 1812 wurde ein Verzeichnis aller "Feuergeräte" in der Gemeinde aufgestellt. Das Anfertigen kostete 6 Pfennige. Leider ist nicht überliefert, welche Geräte vorhanden waren. Sicherlich hat sich das Verzeichnis auch nur auf Niederkiesdorf bezogen. Außer der Spritze waren bestimmt noch hölzerne Wassereimer aufgeführt. Diese mussten gelegentlich "ausgepicht" werden, um die Dichtheit der Gefäße zu erhalten.

1839 wurde entsprechend der nun gültigen "Sächsischen Landgemeindeordnung" ein Gesamtkiesdorfer Gemeindevorstand gewählt. Es wurden jedoch wie bisher Ober- und Niederkiesdorf beibehalten und durch je einen Gemeindeältesten repräsentiert. Die von da an existierenden Aufzeichnungen enthalten wiederum Interessantes. So wird schließlich 1857 deutlich, dass für Ober- und Niederkiesdorf eine gemeinsame Spritze existierte. Sie wurde alle 6 Jahre umgesetzt; ab wann und bis zu welchem Jahre ist jedoch nicht zu ermitteln.

Der Standort der Spritze war:

Aus den Gemeindeprotokollen erfahren wir, dass 1863 die Anschaffung einer neuen, moderneren Spritze besprochen wurde. Der Gemeindevorstand richtete an die "Königliche Brandversicherungscommission" in Löbau ein Gesuch mit der Bitte um eine finanzielle Beihilfe zur Anschaffung des Gerätes. Es wurde aber abgelehnt. Nun wollte man das Geld durch eine Umlage in der Gemeinde zusammenbringen. Der Gemeindevorstand sollte Näheres über die Lieferung einer Spritze von einer Chemnitzer Firma in Erfahrung bringen. 1877 wird schließlich das Vorhandensein von 2 Spritzen im Vermögen der Gemeinde Kiesdorf belegt. Die eine dürfte die 1863 angeschaffte Feuerlöschspritze mit "Zubringer und Schläuchen" sein. Die andere wird als "ohne Zubringer und Schläuche" beschrieben und ist sicherlich das schon 1792 erwähnte Gerät. Eine Spritze wurde in der Regel mit Pferden zum Einsatz gezogen, auch manchmal in andere Orte. Es sind Einsätze nach Dittersbach, Burkersdorf, Altbernsdorf, Schönau, Niecha (Teil von Jauernick), Hennersdorf und gar Strahwalde verzeichnet. Besonders stolz durfte man sein, wenn man in einem Nachbardorfe als erste Wehr zur Brandbekämpfung eintraf und dafür eine Prämie von 5 Talern in Empfang nehmen konnte. So geschehen im Jahre 1828. Der Gemeindevorstand bestimmte, wer "nacheinander an die Spritze zu spannen und der Reihe nach zu fahren habe".

Das betraf im Niederdorf 1857 die Bauern:

Weiter wurden bestimmt:

Jeder erhielt beim Ausrücken bei Tag 5, bei Nacht 6 Neugroschen, im Falle des Umkehrens aber die Hälfte. Bei vorsätzlichem "Außenbleiben" (man beachte den Ausdruck zur damaligen Zeit!) zahlte der Betreffende 5 Neugroschen Strafe.

Für das Oberdorf, so hieß es, wurden 1863 gewählt:

Adolph Schulz (offensichtlich nun der Lehngutsbesitzer) 3 mal, wenn

Für die Handdienste wurden festgelegt:

Die geldlichen Festlegungen blieben bestehen.

Das niedere Spritzenhaus (1998)

Das niedere Spritzenhaus (1998)

Das obere Spritzenhaus (i. d. Bildmitte )

Das obere Spritzenhaus (i. d. Bildmitte )

Damit wissen wir auch etwas über damalige Kiesdorfer Bauern, Handwerker und Häusler. Sie wohnten alle in unmittelbarer Nähe der Spritzenhäuser. Zum Pumpen an der Spritze waren wohl alle männlichen Einwohner verpflichtet. Im Niederdorf wurde 1800 eine Reparatur des Häuschens in Höhe von 17 Groschen notwendig. Wann das Spritzenhaus errichtet worden war, ist nicht festzustellen. Es stand aber höchstwahrscheinlich schon an der Stelle, an der es heute noch steht; neu gebaut im Jahre 1873, zerstört 1880 und danach wiederaufgebaut. Katastermäßig ist der Standort 1864 nachgewiesen. Im Oberdorf gab es ebenfalls ein solches Objekt, auch nachgewiesen 1864. Es stand an der Dorfstraße Nr. 40, Grundstück Diene], und war praktisch von der gleichen Bauart wie das Häuschen im Niederdorf. Es wurde im Juni 1973 abgerissen. 1878 wurde von höherer Stelle bestimmt, dass bei einem Feuer an der Brandstelle ein Verantwortlicher der Kommune zu sein habe, kenntlich an einer weißen Armbinde. In Oberkiesdorf bzw. Niederkiesdorf war das der jeweilige Gemeindeälteste. Von einer Feuerwehr wird nicht gesprochen, jedoch von Leuten, „so über die Spritze gesetzt sind". Das Löschwesen regelte der Gemeindeälteste, später der Gemeindevorstand. Er verpflichtete die Leute zum Dienst.