Kiesdorf eine Legende

Die Erforschung unserer Ortsgeschichte ist keine einfache Angelegenheit. Die Vergangenheit lässt sich nicht wie ein Buch aufschlagen. Selbst die Betrachtung alter Urkunden bringt nicht immer unwiderlegbare Ergebnisse, weil sie meist in Latein verfasst sind. Aber auf sie muss man sich stützen.

Resehnsdorf oder Rehehensdorf eine Legende?

1986 veröffentlichte unsere Nachbargemeinde Dittersbach -ausgearbeitet von namhaften Autoren - anlässlich der 725-Jahrfeier eine Festschrift. Sehr viel Wissenswertes steht darin. Eine solche Chronik verdient es nicht, einfach in der Versenkung zu verschwinden. Jedoch wirft ein solches Werk immer auch Fragen auf. So wird auf S.6 ein Resehnsdorfer erwähnt, um etwa 1100 als slawischer Weiler. Der Begriff könnte für Nieder-Dittersbach zutreffend gewesen sein. Im Laufe der Zeit wäre der Name Resehensdorf schließlich verschwunden. Auch wird auf urkundliche Quellen verwiesen. Kürzlich las ich in der Chronik des Klosters Marienstern (Neudruck anlässlich der 750-Jahrfeier des Klosters) und fand auf Seite 47 folgenden Passus in Deutsch: 18 Hufen und 2 Mühlen in Schönau auf dem Eigen und 18 Hufen und 3 Mühlen mit einem Walde im und beim Dorfe Resehnsdorf." Das untermauert die Darlegungen in der Dittersbacher Festschrift. Auf Seite 60 der Chronik stieß ich dann aber in dem lateinisch wiedergegebenen Text der Urkunde, in der dem Kloster 1264 seine Besitzungen vom Landesherrn bestätigt werden, auf folgenden Passus: in Sconowe XVIII mansi et duo molendina, item in Rehehensdorf XVIII mansi et III molendina et sylvam adjacentem." In Deutsch entspricht das dem weiter oben wiedergegebenen Text. Nur ist aus Resehnsdorf nun Rehehensdorf geworden. Alle hier erwähnten Urkunden wurden vor etwa 150 Jahren von Herrn Prof. Knothe, dem versierten Heimatforscher zur Geschichte des Oberlausitzer Adels und der Entstehung des Eigenschen Kreises in einer Urkundensammlung zur Veröffentlichung gebracht. Prof. Knothe hat sicher anhand der Originalurkunden (in Latein verfasst) in äußerst mühevoller Arbeit den Text in druckreife Worte umgesetzt. Und so erscheint im lateinischen Text nun eben Rehehensdorf. Beim wiederholten durchsehen der Texte in der Chronik fand ich viele Passagen, die mir irgendwie von anderer Stelle her bekannt vorkamen. Das klärte sich bald auf. Als wir uns in der Gemeinde um Klarheit über die Ersterwähnung unserer Orte bemühten, wandte sich unser Bürgermeister Herr Christian Hänel, an das Kloster Marienstern. Von dort erhielten wir Ablichtungen von Urkunden in Latein, aus denen die Erwähnung Berzdorfs, Schönaus und Kiesdorfs hervorgeht. Es sind Ablichtungen von Abschriften der Urkunden, weil die kostbaren Originale seit jeher sorgsam gehütet werden und heute schon gar nicht einer Ablichtung ausgesetzt werden dürfen. So hat vor langer Zeit ein Klosterschreiber die Urkunden abgeschrieben, vielleicht schon im 14. Jahrhundert. Er hat aber den schon zitierten Passus (in Latein) anders wiedergegeben als bereits erwähnt. Bei ihm heißt er in Schonowe XVIII mansi et duo molendina et XVI solidi. In villis, que vocatur Kysilingistorf XX mansi et villicationes et molendina et sylva adjacens Prof. Knothe verließ sich ganz auf seine Erkenntnisse. Vielleicht kannte er auch die Abschrift des Klosterschreibers nicht oder ignorierte sie einfach. Für uns aber bildet neben anderen Dokumenten diese Abschrift das Fundament. Denn ganz sicher hat der Klosterschreiber damals aus dem lateinischen Text der Originalurkunde und seinem Wissen um die wirklich auf dem Eigen liegenden Ortschaften das entsprechende Wort als Kysilingistorf und nicht Rehehensdorf zu Papier gebracht. Und Kezelingisdorf ist in seiner Zweiteilung auch im Zinsregister des Klosters Marienstern aufgeführt. Auf Resehnsdorf oder Rehehensdorf gibt es darin keine Hinweise. Ein Vergleich der Schriftstücke zeigt eindeutig, dass die Grundlage dieselbe Originalurkunde sein muss, auch wenn es in einigen Passagen kleine Abweichungen gibt. So habe ich nun neue Behauptungen zu Papier gebracht.

Ich denke, aus den Darlegungen werden die Schwierigkeiten bei der Erforschung der Heimatgeschichte deutlich. Aber schon vor 2000 Jahren prägte ein römischer Philosoph den Satz: "Irren ist menschlich".

Wilfried Ay